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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09   

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OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09 (https://dejure.org/2010,26002)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2010 - 2 U 123/09 (https://dejure.org/2010,26002)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 2 U 123/09 (https://dejure.org/2010,26002)
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    BGB § 828
    Deliktische Haftung eines Jugendlichen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09
    Nach der Rechtsprechung besitzt derjenige die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht i.S.v. § 828 Abs. 3 BGB , der nach seiner individuellen Verstandesentwicklung fähig ist, das Gefährliche seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein; auf die individuelle Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, kommt es insoweit nicht an (vgl. BGH NJW 2005, 354, 355; BGH NJW 1984, 1958; Haag in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 16 Rn. 9).

    Bei einem Minderjährigen kommt es darauf an, ob Kinder bzw. Jugendliche seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und es ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (vgl. BGH NJW 2005, 354, 356; BGH VersR 1997, 834, 835).

  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09
    Die Pflicht, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn diese - sei es auch trotz Verbotes - das Grundstück zum Spielen benutzen und die Gefahr besteht, dass sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können, trifft zunächst den Grundstückseigentümer (vgl. BGH VersR 1991, 559 ; BGH VersR 1999, 1033 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1984 - VI ZR 132/82

    Deliktsfähigkeit und Verschulden Minderjähriger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09
    Nach der Rechtsprechung besitzt derjenige die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht i.S.v. § 828 Abs. 3 BGB , der nach seiner individuellen Verstandesentwicklung fähig ist, das Gefährliche seines Tuns zu erkennen und sich der Verantwortung für die Folgen seines Tuns bewusst zu sein; auf die individuelle Fähigkeit, sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten, kommt es insoweit nicht an (vgl. BGH NJW 2005, 354, 355; BGH NJW 1984, 1958; Haag in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 16 Rn. 9).
  • BGH, 04.05.1999 - VI ZR 379/98

    Pflicht zur Absicherung eines Notausstiegs auf einem Schulgelände

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09
    Die Pflicht, wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn diese - sei es auch trotz Verbotes - das Grundstück zum Spielen benutzen und die Gefahr besteht, dass sie sich an den dort befindlichen gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schaden erleiden können, trifft zunächst den Grundstückseigentümer (vgl. BGH VersR 1991, 559 ; BGH VersR 1999, 1033 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1997 - VI ZR 110/96

    Verschulden eines Kindes bei Abwehr eines Insekts mit einem Messer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2010 - 2 U 123/09
    Bei einem Minderjährigen kommt es darauf an, ob Kinder bzw. Jugendliche seines Alters und seiner Entwicklungsstufe den Eintritt eines Schadens hätten voraussehen können und müssen und es ihnen bei Erkenntnis der Gefährlichkeit ihres Handelns in der konkreten Situation möglich und zumutbar gewesen wäre, sich dieser Erkenntnis gemäß zu verhalten (vgl. BGH NJW 2005, 354, 356; BGH VersR 1997, 834, 835).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 14 U 185/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 15. Oktober 2010 - S 2 U 123/09 - wird zurückgewiesen.

    Hiergegen hat der Kläger am 30. Dezember 2009 Klage beim SG Bremen (S 2 U 123/09) erhoben und zur Begründung auf die seine Auffassung stützenden Erstgutachten des Dr. M. aus dem Jahre 2002 und des Prof. Dr. Q. aus 2003 sowie auf die nach seiner Auffassung Herrn Dr. P. korrigierende Stellungnahme des Dr. U. vom 8. April 2009 verwiesen.

    das Urteil des Sozialgerichts Bremen vom 15. Oktober 2010 - S 2 U 123/09 - sowie den Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Dezember 2009 und den Bescheid vom 27. April 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Mai 2004 aufzuheben,.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2018 - L 14 U 176/18
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 14 U 139/16
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 14 U 75/16
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 203/20
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 31/20
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 14 U 370/15
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2013 - L 14 U 184/10
    Die hiergegen gerichtete Klage blieb ebenfalls ohne Erfolg (Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - S 2 U 123/09 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 204/20
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2020 - L 14 U 27/20
    Der Kläger hatte daneben bereits im Oktober 2009 ein (erstes) Verfahren nach § 44 SGB X auf Überprüfung des Bescheides der Beklagten vom 27. April 2004 sowie Gewährung von Rentenleistungen wegen der Folgen aus dem Stromunfall vom 20. März 2001 (Vorhofflimmern mit nachfolgenden Beschwerden) geführt, welches sowohl im Verwaltungsverfahren (Bescheid der Beklagten vom 11. November 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheid vom 18. Dezember 2009) als auch im erstinstanzlichen Verfahren (klagabweisendes Urteil des SG Bremen vom 15. Oktober 2010 - Az.: S 2 U 123/09) und im Berufungsverfahren (berufungszurückweisendes Urteil des Senats vom 24. September 2014 - Az.: L 14 U 185/10) erfolglos blieb.
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